Bei Vorliegen eines freien Dienstverhältnisses liegt umsatzsteuerlich eine selbständige Tätigkeit und daher eine Unternehmereigenschaft iSd § 2 UStG vor.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Bei Vorliegen eines freien Dienstverhältnisses liegt umsatzsteuerlich eine selbständige Tätigkeit und daher eine Unternehmereigenschaft iSd § 2 UStG vor.
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