Erbringt ein österreichisches Unternehmen in eigenen Wettlokalen unter Nutzung eigener/geliehener Anlagen umfangreiche Leistungen iZm Wetten an die maltesischen Wettanbieter (Bewerbung und Zugänglichmachung der Wettinformationen, Entgegennahme von Wetttipps der Endkunden und Weiterleitung an die Wettanbieter, Zurverfügungstellung von Wetttickets an Endkunden, treuhändige Vornahme von Ein- und Auszahlungen), so handelt es sich nicht um eine bloße Vermittlungstätigkeit des Unternehmens, weil sich die Leistungen nicht nur auf das Zustandekommen, sondern auch auf die Abwicklung der Wettverträge

