Einnahmen aus (symbolischen) Tierpatenschaften, die zwar gemeinsam mit einem Leistungsentgelt entrichtet werden und zu verschiedenen Vorteilen führen (zB Dauer-Eintrittsberechtigung, Rabatte im Shop, Patenurkunde, Webcam-Zugriff, Patentreffen, Kalender), sind in umsatzsteuerbare Leistungsentgelte und nicht umsatzsteuerbare Spenden
Die Aufteilung kann bei fehlender Vereinbarung im Schätzungsweg

