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Anwendung der Gebührenbefreiung für Verpachtung von Beherbergungsanlagen

Steuer-RadarGebührenAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/68taxlex-SRa 2024, 97 Heft 3 v. 18.3.2024

Die Verpachtung eines zu errichtenden Hotels, bestehend aus Gästezimmern, Restaurant, Bar, Cafeteria, Lobby und Kfz-Stellplätzen, fällt unter die Befreiungsbestimmung des § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG, da die Anlage überwiegend den Wohnzwecken

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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