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Gewährung eines Rabatts als positive Leistung und Teil der BMGl für Vergleichsgebühr

Steuer-RadarGebührenAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/69taxlex-SRa 2024, 97 Heft 3 v. 18.3.2024

Eine zur Beilegung eines Rechtsstreits abgeschlossene Vereinbarung zwischen zwei Geschäftspartnern stellt einen Vergleich iSd § 33 TP 20 GebG dar. In die Gebühren-BMGl sind sämtliche positiven Leistungen einzubeziehen, die einerseits in der Verpflichtung zur Bezahlung einer Forderung

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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