Für Realteilungen gibt es nach der ständigen VwGH-Rsp eine Ausnahme von der ImmoESt-Pflicht: Wenn ein im Miteigentum von zwei oder mehreren Personen stehendes Grundstück in der Form geteilt wird, dass jedes Teilgrundstück nach der Teilung im Alleineigentum eines der bisherigen Miteigentümer steht, ist dieser Vorgang nicht als Tauschvorgang zu beurteilen.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

