Gebäudeeinbauten zählen dann zum Grundstück iSd § 30 Abs 1 EStG, wenn sie ohne Verletzung der Substanz vom Gebäude nicht getrennt werden können oder typische Gebäudeteile darstellen, auch wenn sie nur lose mit dem Gebäude verbunden sind (zB Sanitär- und Heizungsanlagen, Balkonverglasungen und Türen, Außenjalousien, Markisen).
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

