Liegen die Voraussetzungen des § 37 Abs 5 EStG vor, so unterliegt nach der VwGH-Rsp auch eine Pensionsabfindung als Teil des Übergangsgewinns dem ermäßigten Steuersatz, wenn sie ohne weitere Voraussetzungen bei gleichzeitigem Ausscheiden aus der Geschäftsführertätigkeit geltend gemacht werden kann.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

