Für die Absetzbarkeit der Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer ist erforderlich, dass der Raum tatsächlich nahezu ausschließlich beruflich (betrieblich) genutzt
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Für die Absetzbarkeit der Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer ist erforderlich, dass der Raum tatsächlich nahezu ausschließlich beruflich (betrieblich) genutzt
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