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Zufluss von Einkünften bei Untreue iSd § 153 StGB

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/28taxlex-SRa 2024, 49 Heft 2 v. 15.2.2024

Ein Zufluss von Einnahmen an den Täter ist keine Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Untreue nach § 153 StGB, sodass ein rechtskräftiges Untreue-Strafurteil (im vorliegenden Fall wegen Schädigung der Gesellschaft durch Scheinvereinbarungen und -rechnungen) eine Bindung der Abgabenbehörde in diesem Punkt nicht

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