An einen Gesellschafter-Geschäftsführer von einer Kapitalgesellschaft gewährte Darlehen für die Anschaffung von Immobilien können nur dann in voller Höhe als verdeckte Gewinnausschüttungen angesehen werden, wenn eine Rückzahlung der Darlehensbeträge von vornherein nicht gewollt oder wegen absehbarer Uneinbringlichkeit nicht zu erwarten
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

