Beim Vergleich der tatsächlich bezahlten mit den marktüblichen Mieten besteht ein gewisser Spielraum, sodass nicht schon jede (moderate) Abweichung eine Fremdunüblichkeit nach sich zieht.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Beim Vergleich der tatsächlich bezahlten mit den marktüblichen Mieten besteht ein gewisser Spielraum, sodass nicht schon jede (moderate) Abweichung eine Fremdunüblichkeit nach sich zieht.
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