Bei Fehlen von Grundaufzeichnungen (Lohnkonten) betreffend die geleisteten Arbeitsstunden von Mitarbeitern (hier: Erntehelfer) ist eine Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörden und des BFG gegeben.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

