Gem § 82 Abs 8 KFG sind Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die von Personen mit einem Hauptwohnsitz in Österreich ins Inland eingebracht oder im Inland verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dem dauernden Standort in Österreich
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

