Verpflichtet sich der Leasingnehmer bei Beendigung des Vertrags das Leasingobjekt im gereinigten und ausgemalten Zustand zurückzustellen, so sind die Ausmalkosten in die Gebühren-BMGL einzubeziehen.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

