Gem § 241a BAO hat jener, der Rückzahlungen oder Erstattungen ohne Rechtsgrund erlangt hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen.
Wird eine Rückerstattung der einbehaltenen KESt begehrt, so ist darüber mittels Bescheids
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

