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Keine Rückforderung der rückerstatteten KESt nach § 241a BAO möglich

Steuer-RadarVerfahrenAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/49taxlex-SRa 2024, 54 Heft 2 v. 15.2.2024

Gem § 241a BAO hat jener, der Rückzahlungen oder Erstattungen ohne Rechtsgrund erlangt hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen.

Wird eine Rückerstattung der einbehaltenen KESt begehrt, so ist darüber mittels Bescheids

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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