Wird in der Zollanmeldung keine oder eine ungültige IOSS-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer angegeben, kann die Steuerbefreiung iSd § 6 Abs 4 Z 9 UStG bei der Einfuhr von Gegenständen nicht in Anspruch genommen werden.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

