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Leistungsortbestimmung bei Vermittlungsleistungen

Steuer-RadarUmsatzsteuerAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/38taxlex-SRa 2024, 51 Heft 2 v. 15.2.2024

Vermittlungsleistungen (zB Werbung und Weitervermittlung von Kunden) zwischen zwei Unternehmern (B2B) werden nach der allgemeinen Grundregel gem § 3a Abs 6 UStG an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt

Ist der (zivilrechtliche) Empfänger der Vermittlungsleistung im Ausland

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