Weist ein Angestellter in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert aus und verwendet dieser eine fremde UID-Nummer, obwohl er Nichtunternehmer ist, schuldet er diesen Betrag kraft Rechnung nach § 11 Abs 14 UStG.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

