Es liegt zwar eine Änderung der organisatorischen Struktur vor, da nach dem Verkauf der Anteile der bisherige Geschäftsführer zwar formal im Amt belassen wurde, er aber
nur mehr gemeinsam mit dem neuen Geschäftsführer zeichnungsberechtigt ist, wobei der neue Geschäftsführer alleinvertretungsbefugt ist,

