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Verdeckte Ausschüttung beim Verzicht des Bürgen auf seinen Regressanspruch gegenüber anderen Mitschuldnern

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/10taxlex-SRa 2024, 21 Heft 1 v. 16.1.2024

Werden für eine Forderung mehrere Sicherheiten von verschiedenen Sicherungsgebern bestellt, gilt grundsätzlich das Prinzip der Gleichwertigkeit: Jeder Sicherungsgeber hat einen Teil der Schuld zu tragen, unabhängig davon, ob es sich um eine persönliche Haftung (zB Bürgschaft) oder um eine solche mit dinglicher Wirkung handelt (Sachhaftung).

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