Die Übernahme von Baukosten gegen Einräumung eines Nutzungsrechts an einer Liegenschaft stellt eine im Zeitpunkt der Übernahme der Baukosten vereinnahmte steuerpflichtige Mietvorauszahlung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Die Übernahme von Baukosten gegen Einräumung eines Nutzungsrechts an einer Liegenschaft stellt eine im Zeitpunkt der Übernahme der Baukosten vereinnahmte steuerpflichtige Mietvorauszahlung
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