Es liegt eine Änderung der Bewirtschaftungsart vor, wenn bei einem Weinbaubetrieb eine Umstellung von konventionellem auf biodynamischen Weinbau erfolgt, erhebliche Weinanbauflächen zugekauft werden und der ursprüngliche Plan, das kleinste Weingut Europas zu schaffen, nicht mehr aufrechterhalten wird.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

