Die von einem Fruchtgenussberechtigten in den bereits verjährten Jahren zu Unrecht geltend gemachten AfA-Beträge sind mangels steuerlicher Auswirkungen des Fehlers einem Zuschlag gem § 4 Abs 2 Z 2 EStG nicht
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

