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DB- und DZ-Pflicht bei Leistungserbringung durch Zwischenschaltung eines Einzelunternehmens

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/225taxlex-SRa 2024, 378 Heft 12 v. 16.12.2024

Erbringt ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Leistungen an die Gesellschaft durch Zwischenschaltung seines Einzelunternehmens, welches im selben Bereich wie die GmbH tätig ist (Immobilientreuhänder bzw -makler), sind die von der GmbH an das Einzelunternehmen bezahlten Leistungsentgelte dem Grunde nach als sonstige Vergütungen iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG anzusehen und unterliegen daher grundsätzlich dem

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