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Prüfung der Liebhaberei bei einer Land- und Forstwirtschaft

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/224taxlex-SRa 2024, 377 Heft 12 v. 16.12.2024

Eine Kleinlandwirtschaft liegt nicht vor, wenn die bewirtschaftete Fläche mehr als 16 Hektar umfasst. Es handelt sich vielmehr um eine Tätigkeit mit Einkunftsquellenvermutung iSd § 1 Abs 1 LVO, sodass die Frage nach dem Vorliegen einer Liebhaberei anhand der Kriterien des § 2 Abs 1 LVO (marktgerechtes Verhalten, Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage usw) zu beurteilen ist.

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