Es liegt ein gewerblicher Grundstückshandel (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) und keine bloße Vermietung und Verpachtung vor, wenn:
innerhalb von sieben Jahren 23 Wohneinheiten angekauft und sieben Wohnungen wieder verkauft wurden,
bauliche Umgestaltungsmaßnahmen an den Wohnungen vorgenommen wurden, bevor diese wieder abverkauft wurden,

