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Kreditunterbeteiligung als eine KESt-pflichtige Geldeinlage

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/227taxlex-SRa 2024, 378 Heft 12 v. 16.12.2024

Gewährt eine Bank Kredite an Schuldner guter Bonität und schließt sie anschließend mit diversen Investoren (im Wesentlichen: Körperschaften öffentlichen Rechts) Unterbeteiligungsverträge ab, die eine anteilige stille Forderungsübernahme dieser bereits bestehenden Kreditforderungen gegen eine fixe Verzinsung zum Inhalt haben, so stellen diese Unterbeteiligungen keine Beteiligungen nach Art einer stillen Gesellschaft dar, sondern sind KESt-pflichtige Geldeinlagen

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