Eine nach § 19 KStG in Liquidation befindliche Kapitalgesellschaft kommt nicht als Gruppenträger iSd § 9 KStG in Betracht. Mit einem Auflösungsbeschluss tritt eine Kapitalgesellschaft in das Stadium der Liquidation ein und scheidet als Gruppenträger aus der Unternehmensgruppe aus.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

