Nach VwGH-Rsp kann bei einem zur Verlustabdeckung geleisteten Gesellschafterzuschuss eine abzugsfähige Teilwertabschreibung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (Teilwert liegt unter dem Buchwert) schon im Jahr der Aktivierung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

