Wird von zwei Sicherungsgebern (eine Gesellschaft und ihr mittelbarer Anteilsinhaber) nur die Gesellschaft von den Gläubigern in Anspruch genommen, so hat die Gesellschaft einen anteiligen Regressanspruch gegen den zweiten Sicherungsgeber, den Anteilsinhaber.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

