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Schätzungsberechtigung der Finanzbehörde nur bei wesentlichen Kalkulationsdifferenzen

Steuer-RadarVerfahrenAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/219taxlex-SRa 2024, 354 Heft 11 v. 15.11.2024

Ergibt sich aus den Kalkulationen der Finanzbehörde eine Kalkulationsdifferenz im Vergleich zu den vom Steuerpflichtigen geführten Aufzeichnungen von rund 3 %, so stellt dies keine wesentliche Abweichung der ordnungsgemäß geführten Bücher von den allgemeinen Erfahrungswerten dar, die geeignet wäre, ihre grundsätzlich gem § 163 Abs 1 BAO zu vermutende sachliche Richtigkeit

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