Die von der Gesellschaft getragenen Aufwendungen iZm der Teilnahme ihres Gesellschafter-Geschäftsführers an einer Motorrad-Rallye stellen keine abzugsfähigen Sponsoringaufwendungen dar, weil:
Die von der Gesellschaft getragenen Aufwendungen iZm der Teilnahme ihres Gesellschafter-Geschäftsführers an einer Motorrad-Rallye stellen keine abzugsfähigen Sponsoringaufwendungen dar, weil:
