Die Vermittlung und Betreibung von Kundenbindungsprogrammen in Form von aktiver Werbung (Vermittlung von Kunden) stellen sonstige Leistungen nach § 3a UStG dar und werden nach der Generalnorm des § 3a Abs 6 UStG an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

