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Leistungsortbestimmung iZm der Vermittlung von Kundenbindungsprogrammen

Steuer-RadarUmsatzsteuerAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/189taxlex-SRa 2024, 306 Heft 10 v. 18.10.2024

Die Vermittlung und Betreibung von Kundenbindungsprogrammen in Form von aktiver Werbung (Vermittlung von Kunden) stellen sonstige Leistungen nach § 3a UStG dar und werden nach der Generalnorm des § 3a Abs 6 UStG an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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