Die Aufteilung pauschaler Menüpreise (Speisen 20 % USt, Getränke 10 % USt) hat nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise und nicht anhand der Kostenmethode der jeweiligen Produkte zu erfolgen, sofern die Einzelverkaufspreise bestimmbar sind.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

