Wird vor der Umwandlung ein verlustverursachender Teilbetrieb stillgelegt, können die von diesem Teilbetrieb verursachten Verluste gem § 10 UmgrStG iVm § 4 Z 1 UmgrStG nicht mehr zum Abzug
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Wird vor der Umwandlung ein verlustverursachender Teilbetrieb stillgelegt, können die von diesem Teilbetrieb verursachten Verluste gem § 10 UmgrStG iVm § 4 Z 1 UmgrStG nicht mehr zum Abzug
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