Die Gewährung von Vorteilen aus der betrieblichen Kollektivversicherung gem § 26 Z 7 lit a EStG ist an die Voraussetzung geknüpft, dass der Arbeitgeber den Vorteil allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

