Der Vorsteuerabzug iZm Grundstücks-/Vermietungsumsätzen, bei denen zur Steuerpflicht optiert werden soll, steht dem Grunde nach sofort zu, wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann (zB durch verbindliche Kaufangebote, Nachweise zur objektiven Verkaufsabsicht etc), dass die Absicht besteht, eine Wohnung steuerpflichtig
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

