Nach der Rsp des VwGH hat die Beurteilung eines Fahrzeugs als Pkw- oder Kombinationskraftwagen für die Frage des Vorsteuerabzugs anhand der wirtschaftlichen Zweckbestimmung und nicht nach dessen Verwendungszweck im Einzelfall zu erfolgen.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

