Die Verrechnung der Bauleistungen plötzlich und ohne Nennung eines Grundes über eine andere Gesellschaft stellt eine auffällige Unregelmäßigkeit in der Abrechnung dar und ist somit ein Verdachtsmoment im Bereich der
Die Durchführung eines UID-Checks reichte im konkreten Fall für den erforderlichen Sorgfaltsmaßstab nicht

