Die Restnutzungsdauer eines erworbenen Gebäudes hängt vom technischen Bauzustand im Erwerbszeitpunkt ab. Im Gutachten müssen daher konkrete Feststellungen zur technischen Restnutzungsdauer bezogen auf den Erwerbszeitpunkt getroffen werden.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

