Das Zurechnungssubjekt der Einkünfte muss die Einkunftserzielung nach eigenem Dafürhalten gestalten können und das Unternehmerrisiko tragen. In der Aufrechterhaltung eines unkündbaren Mietvertrags durch den Fruchtgenussberechtigten ist keine für die Zurechnung ausreichende unternehmerische Initiative
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

