Nach dem VwGH ist eine Mietkonstruktion, bei der ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein von ihm hergestelltes und bewohntes Einfamilienhaus an die GmbH vermietet und die GmbH dann dieses Haus dem Gesellschafter-Geschäftsführer gegen einen Sachbezug zur Verfügung stellt, wobei es keinen schriftlichen Mietvertrag zwischen der GmbH und dem Gesellschafter-Geschäftsführer gibt, wegen eines Gestaltungsmissbrauchs bzw Scheingeschäfts

