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Kein Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung durch Einzelrechtsnachfolger möglich

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2023/125taxlex-SRa 2023, 295 Heft 9 v. 25.9.2023

Verpflichtungen und Ansprüche eines Erblassers können gem § 19 BAO nur bei einer Gesamtrechtsnachfolge auf eine andere Person (idR eingeantwortete Erben) übergehen.

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