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Kaufpreis und Schuldübernahme als Teile der Gegenleistung

Steuer-RadarGrunderwerbsteuerAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2023/130taxlex-SRa 2023, 295 Heft 9 v. 25.9.2023

Unter einem Kaufpreis iSd § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG ist ein bestimmter Geldbetrag zu verstehen, dessen Entrichtung allerdings nicht in Bargeld zu erfolgen braucht, sondern auch durch Leistungen an Erfüllungs statt (zB Dienstleistung, Wertpapiere) oder auch - wie im konkreten Fall - durch eine Aufrechnung mit Forderungen

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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