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Keine Haftung des Prokuristen als Vertreter

Steuer-RadarVerfahrenAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2023/131taxlex-SRa 2023, 296 Heft 9 v. 25.9.2023

Ein Prokurist, der bei einer Kapitalgesellschaft die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen gesellschaftsintern übernommen hat, ist keine "zur Vertretung juristischer Personen berufene Person" iSd § 80 Abs 1 BAO und kann daher nicht zu einer Haftung für die nicht einbringlichen Abgaben der Gesellschaft nach § 9 Abs 1 BAO herangezogen werden

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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