Bei einer Anwachsung nach § 142 UGB geht das gesamte Vermögen und daher auch das Liegenschaftsvermögen der Personengesellschaft auf den verbleibenden Gesellschafter über. Da der Übergang des Vermögens ex lege stattfindet, wird ein Erwerb gem § 1 Abs 1 Z 2 GrEStG
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