Waren die Interessenten noch vor dem Grundstückskauf auf Grundlage eines Architektenvertrags an den Bau eines bereits fertig geplanten Wohnprojekts gebunden, so unterliegen nicht nur der Grundstückskaufpreis, sondern auch die Bauerrichtungskosten
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

