Es liegt keine Bauherreneigenschaft der Käufer eines Grundstücks vor, wenn:
das Grundstück von vorneherein mit der Errichtung eines Hauses am Markt angeboten wurde,
die Käufer das Grundstück und das Haus "aus einer Hand" angenommen haben und
Es liegt keine Bauherreneigenschaft der Käufer eines Grundstücks vor, wenn:
das Grundstück von vorneherein mit der Errichtung eines Hauses am Markt angeboten wurde,
die Käufer das Grundstück und das Haus "aus einer Hand" angenommen haben und
