Die GrESt-Befreiung gem § 3 Abs 2 GrEStG für Realteilung von Miteigentum kommt nur dann zu Anwendung, wenn das geteilte Grundstück eine einzige wirtschaftliche Einheit darstellt. Hat das Lagefinanzamt im Bewertungsverfahren .
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

